Impressum aktuell halten
Warum der Link zur EU-Streitschlichtung jetzt entfernt werden muss
Jahrelang war er ein Pflichtbestandteil in fast jedem Impressum eines Online-Anbieters: der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform). Unternehmer investierten Zeit und Geld, um diesen Hinweis korrekt einzubinden und Abmahnungen zu vermeiden. Doch die Rechtslage hat sich um 180 Grad gedreht: Die OS-Plattform wird eingestellt. Wer den alten Passus jetzt nicht aus seinem Impressum entfernt, läuft Gefahr, genau aus dem Grund abgemahnt zu werden, den er ursprünglich vermeiden wollte.
Was Sie in diesem Artikel erfahren
- Die offizielle Änderung: Warum die EU-Kommission die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 abschaltet.
- Das neue Abmahnrisiko: Weshalb der veraltete Hinweis als irreführende Wettbewerbshandlung gilt.
- Konkreter Handlungsbedarf: Was Sie bis wann aus Ihrem Impressum, den AGB und E-Mail-Signaturen entfernen müssen.
- Achtung, Fallstrick: Welche Informationspflichten zur Streitschlichtung unabhängig davon bestehen bleiben.
- Zukunftsausblick: Was an die Stelle der OS-Plattform treten wird.
Das Ende einer Ära: Die OS-Plattform wird abgeschaltet
Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Europäische Union das Ende der OS-Plattform besiegelt. Die Plattform, die 2016 mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, eine zentrale und einfache Anlaufstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern zu schaffen, hat die Erwartungen nicht erfüllt. Die Nutzerzahlen blieben weit hinter den Prognosen zurück, was die EU zur Entscheidung bewog, den Dienst einzustellen.
Die wichtigsten Stichtage sind:
- 20. März 2025: Seit diesem Datum können keine neuen Beschwerden mehr über die Plattform eingereicht werden.
- 20. Juli 2025: Die Plattform wird endgültig abgeschaltet und alle darauf befindlichen Daten werden gelöscht. Mit diesem Datum wird die zugrundeliegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgehoben.
Für Unternehmer bedeutet das: Die gesetzliche Pflicht, auf die OS-Plattform zu verlinken und darüber zu informieren, entfällt vollständig.
Das neue Abmahnrisiko: Irreführung durch veraltete Informationen
Warum aber ist es so gefährlich, den alten Hinweis einfach im Impressum zu belassen? Die Antwort liegt im Wettbewerbsrecht, insbesondere im Verbot der irreführenden geschäftlichen Handlungen.
Irreführung des Verbrauchers
Wenn Sie in Ihrem Impressum weiterhin auf eine Plattform zur Streitschlichtung verlinken, die nicht mehr existiert, täuschen Sie Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten. Ein Kunde, der nach einer Konfliktlösung sucht, klickt auf einen toten Link oder landet auf einer Informationsseite, die ihm mitteilt, dass der Dienst eingestellt wurde. Er wird in die Irre geführt, da ihm eine einfache Möglichkeit zur Streitbeilegung vorgegaukelt wird, die es gar nicht mehr gibt.
Angriffspunkt für Wettbewerber
Konkurrenten und Abmahnverbände können diesen Umstand als Wettbewerbsverstoss werten. Die Argumentation ist einfach und schlüssig: Sie verschaffen sich einen unlauteren Vorteil, indem Sie sich verbraucherfreundlicher darstellen, als Sie es sind. Das Anbieten einer nicht existenten Konfliktlösung kann als irreführende Werbung ausgelegt werden und ist damit abmahnfähig. Die Kosten für eine solche Abmahnung können schnell mehrere hundert bis über tausend Franken oder Euro betragen.
Konkreter Handlungsbedarf: Was jetzt zu tun ist
Spätestens zum 20. Juli 2025 müssen Sie handeln. Es reicht nicht, nur das Impressum anzupassen. Prüfen Sie alle Ihre geschäftlichen Unterlagen und Online-Präsenzen.
Schritt 1: Impressum und AGB bereinigen
Entfernen Sie den gesamten Absatz, der sich auf die OS-Plattform bezieht. Das betrifft:
- Den klickbaren Link
(https://ec.europa.eu/consumers/odr). - Jeglichen Begleittext, der die Plattform erwähnt oder erklärt.
Beispiel für den zu entfernenden Text:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Schritt 2: Weitere Kanäle prüfen
Haben Sie den Hinweis auch an anderen Stellen platziert? Überprüfen Sie unbedingt:
- E-Mail-Signaturen: Oftmals wurden hier Standard-Rechtstexte eingefügt.
- Vertragsvorlagen: Auch hier könnten veraltete Klauseln enthalten sein.
- Automatisierte E-Mails: Bestellbestätigungen oder Rechnungen können ebenfalls entsprechende Passagen enthalten.
Achtung, Fallstrick: Die allgemeine Informationspflicht bleibt bestehen!
Sehr wichtig: Die Abschaffung der OS-Plattform bedeutet nicht, dass alle Informationspflichten zur Streitschlichtung entfallen.
Für Unternehmer in Deutschland, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, bleibt die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen. Sie müssen weiterhin auf Ihrer Webseite (im Impressum oder den AGB) darüber informieren, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer nationalen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Musterformulierung für Unternehmen, die dazu nicht bereit sind:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Auch Schweizer Unternehmen, die sich aktiv an deutsche Verbraucher richten, sollten prüfen, inwieweit diese Angabe für sie relevant ist, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Die Pflichten aus dem VSBG und die Pflichten aus der (nun aufgehobenen) OS-Verordnung waren immer zwei separate Anforderungen. Nur eine davon fällt weg.
Fazit: Proaktives Handeln schützt vor neuen Abmahnungen
Die Rechtslandschaft im E-Commerce ist ständig in Bewegung. Die Abschaffung der EU-Streitschlichtungsplattform ist ein perfektes Beispiel dafür. Was gestern noch eine zwingende Pflicht war, ist heute ein Abmahnrisiko. Online-Händler und Dienstleister müssen jetzt proaktiv handeln und ihre Rechtstexte dringend aktualisieren. Entfernen Sie bis zum 20. Juli 2025 alle Verweise auf die OS-Plattform, um sich nicht dem Vorwurf der Irreführung auszusetzen. Prüfen Sie gleichzeitig, welche nationalen Informationspflichten für Sie weiterhin gelten. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum auf dem neuesten Stand und rechtssicher ist.